Recht auf einen souveränen Staat

RECHT AUF EINEN SOUVERÄNEN STAAT (Art 25)

Mit Annahme dieser Verfassung verteidigen die Bürger ihre Freiheit, die direkte Demokratie und auch ihren Wohlstand. Diese Grundwerte zu erhalten, liegt in der Verantwortung jedes einzelnen.

Am Beispiel der Schweiz ist nachzuvollziehen, dass auch ein kleines Land durchaus in der Lage sein kann, eine eigene Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu betreiben. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei, dass die staatlichen Organe den Bürgern vertrauen und die Bürger ihren staatlichen Organen.

Der demographische Wandel sowie die ständig zunehmende Gefahr des Einsatzes von elektronischen Waffen (Cyberwar) verlangen künftig eine erweiterte bzw. gänzlich neue Verteidigungspolitik.

Das was als Verteidigungsfall zu werten ist, wird neu zu definieren sein. Ist es nur die herkömmliche physische Drohung, der tatsächliche Angriff eines Heeres, einer Marine oder mit Luftstreitkräften oder nicht auch bereits die Drohung mit einem Angriff oder die Übernahme der gesamten Informationssysteme des betreffenden Landes durch andere Staaten?

Wird die Souveränität eines Landes nicht bereits dann außer Kraft gesetzt, wenn die Bevölkerung (unter Umständen mit stillschweigender Billigung der eigenen Regierung) einer permanenten Überwachung durch andere Staaten ausgesetzt ist?

Welche Schutz- und Verteidigungsmechanismen stehen einem souveränen Staat zu, einer faktischen Besetzung, beispielsweise durch unerwünschte Atomwaffen und Abhöranlagen auf deutschem Boden, entgegenzutreten?