RECHT AUF DIREKTE DEMOKRATIE (VOLKSABSTIMMUNGEN) (Art 36)
"Mehr Demokratie wagen" ist ein Satz, der einst von Willy Brandt geprägt wurde. Nach 75 Jahren repräsentativer Demokratie ist es jetzt an der Zeit diese bisher unverbindliche Erklärung im Rahmen einer neuen Verfassung auch umzusetzen. Die Schweiz ist hier ein durchaus wegweisendes Modell.
Auch in Deutschland gab es bereits einmal direktdemokratische Elemente. So räumte der Artikel 73 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 der Bevölkerung das Recht ein, aus den eigenen Reihen Gesetzesentwürfe zu erarbeiten, dem Parlament zu unterbreiten und bei Ablehnung über einen Volksentscheid abstimmen zu lassen.
Die politischen Entwicklungen in Deutschland, in Europa und weltweit beweisen einmal mehr, welchen Stellenwert Verfassungen haben, wenn sie unterhöhlt, nicht befolgt, mit Gesetzesänderungen oder schlichtweg über die Repressalien eines Überwachungsstaates außer Kraft gesetzt werden. Eine Verfassung muss daher stets die rote Linie darstellen, die Politiker nicht zu überschreiten haben.
Somit ist auch eine exakte Mandatstrennung zwischen den Abgeordneten, die die Bürger vertreten und den Regierungsmitgliedern vorzunehmen. Ähnlich verhält es sich mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens, der nicht gleichzeitig Aufgaben des Vorstandes übernehmen kann und sich somit selbst kontrollieren würde.
Mit Annahme dieser Verfassung wird unserer Gesellschaft wieder bewusst werden, dass der Staat keine losgelöste Instanz ist, sondern wir alle diesen Staat bilden. Daher können sich staatliche Institutionen auch nicht über die Bürger stellen.
Politisch Verantwortliche sind in Zukunft mehr als Organe zu betrachten, die den Willen des Volkes umsetzen. Daraus ergibt sich dann auch das Recht des Artikels 82 Absatz 4 "Eine Amtsenthebung von Regierungsmitgliedern kann durch entsprechende Referenden jederzeit vorgenommen werden".
Mit der Entwicklung des Internets und dem gehobenen Bildungsgrad der Bevölkerung sind die Bürger mittlerweile selbst in der Lage, hochkomplexe Vorgänge nachzuvollziehen.
Um die bestehenden staatlichen Machtstrukturen weiterhin erhalten zu können, wurde in der Vergangenheit bisher immer die Reife des Volkes zu eigenen Entscheidungen in Frage gestellt. Der Bildungsreformer Wilhelm von Humboldt erklärte einst hierzu:
"Durch nichts wird diese Reife zur Freiheit in gleichem Grade befördert als durch die Freiheit selbst."