Abschaffung des Berufsbeamtentums

ABSCHAFFUNG DES BERUFSBEAMTENTUMS (Art 38)

Das Berufsbeamtentum wurde seinerzeit vom Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1688 bis 1740) eingeführt. Im Laufe der Zeit erhielten die Staatsdiener die Anstellung auf Lebenszeit und den Schutz vor Entlassung. In der Weimarer Republik erfolgte die Besoldung per Gesetz nach Alter und nicht nach Leistung.

Mit Einführung des Grundgesetzes im Jahre 1949 wurde das Berufsbeamtentum nochmalig fest verankert. Nach Ansicht einiger Staatsrechtler gilt dies noch heute als der größte Fehler des Grundgesetzes. Die Wiedervereinigung hätte erneut den Zeitpunkt für einen Schnitt geboten; leider lies man diese Chance bis heute ungenutzt.

Während sich Preußen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, gemessen an der Bevölkerung, noch einen verhältnismäßig kleinen Anteil an Beamten leistete, sind heute in Deutschland mittlerweile knapp 2 Millionen Menschen verbeamtet. Diese verteilen sich auf Stadt- und Kreisverwaltungen, Finanzämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Regierungsbehörden. Hinzu kommen noch einmal fast 3 Millionen sonstige öffentlich Bedienstete.

Mit dem Berufsbeamtentum sind untrennbar eine Vielzahl von Vergünstigungen, wie Unkündbarkeit, erleichterter Wechsel in den Ruhestand, Übergangsgelder, steuerfreie Dienstaufwandsentschädigungen bis hin zu Beihilfen für die Krankenversicherung verbunden. Beamte zahlen nicht in die Sozialversicherung ein; alle Kosten für ihre Altersversorgung müssen auf Jahrzehnte aus dem laufenden Steueraufkommen beglichen werden. Bis zum Jahr 2050 werden sich die Versorgungszusagen (ohne die Berücksichtigung weiterer Besoldungsanpassungen) auf gut 1,8 Billionen Euro belaufen.

Es ist an der Zeit einen rigorosen Schnitt zu vollziehen, das Beamtentum abzuschaffen und eine sichere Altersversorgung für jedermann zu etablieren.

Die Schweiz hat hier bereits eine Vorbildfunktion eingenommen. Über eine Volkabstimmung wurde dort bereits vor Jahren das Beamtentum weitestgehend abgeschafft.

Um unsere Gesellschaft solidarisch finanzieren zu können, wird das gesamte bisherige Sozialsystem transformiert werden müssen.

Mit Annahme dieser Verfassung wäre es dann erstmalig möglich, sich von den Überbleibseln der vergangenen Jahrhunderte vollständig zu verabschieden.