NEUORDNUNG DER VERWALTUNGSSTRUKTUREN (Art 102)
Mit Annahme dieser Verfassung wird seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland erstmalig eine vollständige Umstrukturierung der gesamten öffentlichen Verwaltung und deren Organe durchgeführt.
Verwalteten beispielsweise 1960 noch 2.500 Beamte 1,3 Millionen Bauern, waren 1980 bereits 4.400 Beamte für die gleiche Aufgabe "notwendig", obwohl zwischenzeitlich die Zahl der Landwirte um 0,5 Millionen abgenommen hatte.
Mittlerweile verwalten deutschlandweit gut 2 Millionen Beamte und nochmals gut 3 Millionen öffentlich Bedienstete die Bürger Deutschlands.
Der Bundesdrucksache DRS 15/1233 vom 25. Juni 2003 ist zu entnehmen, dass bereits zu dieser Zeit auf Bundesebene 2.197 Gesetze und 3.131 Rechtsverordnungen mit insgesamt über 86.000 Einzelvorschriften in Kraft waren. Der Vermittlungsausschuss stimmte im Herbst 2003 über ein Bündel von Sozialgesetzen ab, das einen Umfang von 2.800 Seiten aufwies und mit Ergänzungsanträgen, die nochmals 6.000 Seiten umfassten, ausgestattet war.
Hinzu kommen dann noch die Gesetze, Rechtsverordnungen der sechzehn Bundesländer sowie deren Einzelvorschriften und individuellen Rechtsauslegungen.
So nimmt auch die Verwaltung der sogenannten "Armuts-Industrie" immer groteskere Züge an. Das Gebilde der "Hartz-IV-Reformen" hat sich mittlerweile zu einem Bürokratiemolloch entwickelt, der pro Jahr für seine eigene Verwaltung mehr als 4 Milliarden Euro Steuermittel verschlingt. Allein in den Bundesagenturen für Arbeit werden im Bereich der Arbeitslosenversicherung mehr als 23 Millionen Akten verwaltet. Dabei kommen jeden Tag gut 260.000 neue Akten hinzu Durchschnittlich füllt jede Akte eines Langzeitarbeitslosen beim Jobcenter gut 300 Seiten.
Da sich der Staat mit seinen systemischen Überwachungsmechanismen zu einem Sammler von Informationen über jeden Bundesbürger entwickelt hat, werden diese Zahlen auch weiterhin zunehmen, sollte hier nicht ein rigoroser Schnitt vollzogen werden.
Mit der Einführung des Grundeinkommens (BGE) wird nicht nur gesellschaftlich eine Veränderung eintreten, es werden auch mit einem Schlag Tausende von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Steuervorschriften, Formulare, Bescheide, Einsprüche und Gerichtsverfahren einfach überflüssig.
Mit Annahme dieser Verfassung besteht erstmalig die Möglichkeit, sich aus den Sackgassen der bisherigen Fehlentwicklungen zu befreien. Viele liebgewonnene Privilegien und Tätigkeiten werden entfallen, neue und andere aber auch entstehen lassen, da so manche bisherige Privatisierung in die öffentliche Hand zurückverlegt wird.
Mit einer Verwaltungsreform werden weitreichende Prozesse und personelle Umsetzungen einhergehen. Ein moderner Staat jedoch benötigt engagierte Mitarbeiter, die auf Augenhöhe mit ihren Bürgern kommunizieren und dafür auch entsprechend bezahlt werden.