Nach Beteiligung der Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich am Zustandekommen des Grundgesetzes trat dies am 23.05.1949 in Kraft. Dabei stand Deutschland seinerzeit vor der Wahl, ein Grundgesetz als Provisorium zu beschließen oder eine angeblich von den Alliierten eher gewünschte Verfassung, die seinerzeit dann aber als ein "Teilungsdokument" gegolten hätte.
Das Grundgesetz selbst wurde von den damaligen Militärgouverneuren unter den Vorbehalt des Besatzungsstatus gestellt. Entgegen der Präambel wurde es nicht vom deutschen Volk in Kraft gesetzt, sondern ist als ein formalrechtlicher Akt der drei Westmächte zu verstehen, die gemäß Vertragskonstrukt von 1944 / 1945 als Inhaber der obersten Gewalt galten.
Das Grundgesetz war anfangs nicht in vollem Umfang gültig. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten die Alliierten diejenigen Artikel des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshohheit verstanden. Das galt auch für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Als 1955 Deutschland der NATO beitrat, wurde zwar gemäß Deutschlandvertrag die deutsche Souveränität verkündet. Diese wurde jedoch über ein separates Schreiben an die Siegermächte, das allen nachfolgenden Kanzlern der Bundesrepublik ausnahmslos abverlangt wurde, faktisch immer wieder aufgehoben. Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages im Jahr 1972 wurde beiden deutschen Staaten die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen ermöglicht. Zitat Egon Bahr "Nun ließen die vier uns wissen, dass sie einen Brief von uns erwarteten, wonach selbst durch den Beitritt zu den UN ihre Rechte über Deutschland nicht berührt würden".¹ Inwieweit diese Einschränkungen auch nach der Wiedervereinigung weiter gelten, können die Bürgerinnen und Bürger zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen.
Fest steht jedoch, dass die demokratische Urfassung des Grundgesetzes von 1949 längst nicht mehr gilt. Mit der Notstandsverordnung von 1968, der einschneidenden Erweiterung und Neuauslegung des Artikel 16a (Recht auf Asyl) erleben wir permanent die Aushebelung unserer Grundwerte und der Demokratie.
Quelle:
1 DIE ZEIT vom 14. Mai 2009, "Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis" von Egon Bahr