Neutralität

NEUTRALITÄT (Art 144)

Wie wir uns verteidigungstechnisch positionieren wollen, müssen wir vielschichtig diskutieren. Daher enthält diese Verfassung bewusst verschiedene Szenarien, die wir bis in die letzte Konsequenz zu Ende gedacht haben.

Kriegerische Akte entstehen immer dann, wenn Regenten nicht mehr weiter wissen oder dabei sind, ihre Hausmacht zu verlieren. Mit der externen Bedrohung schaffen sie ein gemeinsames Feindbild, manipulieren ihre Bürger, bis sie von selbst daraus ein neues Nationalbewusstsein entwickeln.

Seit dem NATO-Beitritt am 6. Mai 1955 und der Wiedererlangung der Souveränität Deutschlands ist viel Zeit vergangen. Bislang galten die Vereinigten Staaten von Amerika als Freund, verlässlicher Bündnispartner und Garant demokratischer Strukturen. Die Eingriffe in die Privatsphäre deutscher Bundesbürger über die eigenen und ausländischen Geheimdienste und Regierungen, zu denen auch Großbritannien gehört, sowie der Einsatz von Drohnen auf ausländische Zivilbevölkerungen lassen berechtigte Zweifel aufkommen, ob dieses "Modell" noch den Vorstellungen der Bürger Deutschlands entspricht, zum Frieden und der Freiheit in der Welt beitragen zu wollen.

Vielleicht sollte sich Deutschland an die Worte des französischen Präsidenten de Gaulle erinnern: "Frankreich strebt jetzt die volle Ausübung seiner Souveränität an, die durch die Stationierung fremder Streitkräfte auf seinem Boden nicht gewährleistet wird."

Sollte keine Möglichkeit gegeben sein, anstelle der NATO ein rein auf europäischer Ebene ausgerichtetes Militärbündnis zu bilden, müssen die Bürger Deutschlands die Möglichkeit haben, sich zu einem neutralen Staat erklären zu können, wenn sie es denn wünschen. Es ist der Not-Aus-Schalter.