FREIE ENTFALTUNG DER PERSÖNLICHKEIT (Art 2)
«Der Mensch ist das Maß aller Dinge» (Homo-Mensura-Satz, 490 v. Chr.)
In der humanistischen Weltanschauung stellt die freie Entfaltung der Persönlichkeit das höchste Gut dar. So ist in der Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948, Artikel 29 der Menschenrechte nachzulesen, dass jeder einzelne die Pflicht hat, sich an der Umsetzung dieses Grundrechtes aktiv zu beteiligen. Dabei ist der Gesetzgeber gehalten, die Gesetzgebung so auszurichten, dass sie stets dem Wohle des Menschen zu dienen hat und zum Freiheitsgaranten wird.
Bei der Schaffung des Grundgesetzes vertrat der Parlamentarische Rat hingegen nur die Auffassung, dass jedermann die Freiheit hätte, zu tun und zu lassen, was er möchte, solange er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Erst über das Bundesverfassungsgericht erfuhr dieser Artikel eine Aufwertung, indem es zum Auffanggrundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit erklärt wurde. Dennoch könnte gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes sogar das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person jederzeit aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
Halten wir also fest: Nach der Resolution 217 A (III) der Menschenrechte sind die Gesetze den Menschenrechten unterstellt; im Grundgesetz hingegen können die Grundrechte aufgrund eines Gesetzes jederzeit eingeschränkt werden. Daher haben wir den Artikel 2 Absatz 2 den Menschenrechten angeglichen.
Handlungsfreiheit ist nur dann zu realisieren, wenn niemand gezwungen ist, sich aus existentiellen Gründen einem anderen zu unterwerfen. Daher gestehen wir allen Bürgern ein lebenslanges, universelles, personenbezogenes, existenzsicherndes und voraussetzungsloses Grundeinkommen zu. Das Grundeinkommen ist ein Garant der Selbstbestimmung und der Freiheit.
In „Die Welt“ vom Januar 2010 erklärte der damalige und jetzige Finanzminister Wolfgang Schäuble: "Die Sozialleistungen der öffentlichen Hand inklusive der gesetzlichen Sozialversicherungen belaufen sich heute auf rund eine Billion Euro im Jahr. Geteilt durch 80 Millionen Einwohner, sind es etwa 12.500 Euro pro Person." Gemäß dieser Aussage erhielt zu diesem Zeitpunkt jeder Bürger durchschnittlich Transferleistungen in Höhe von 1.041 Euro pro Monat.
Künftig wird jedes Einkommen, auch von Rechtspersönlichkeiten ohne Einschränkung mit einer Sozialversicherungssteuer belegt, die in den Sozialfonds fließt. Die bisherigen, als Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung deklarierten Lohnkosten fließen nun dem Arbeitnehmer zu. Wir schließen also (fast) alle Versorgungssysteme und ersetzen diese durch ein monatliches Grundeinkommen. Gleichzeitig werden ausnahmslos sämtliche Einkommen und Vermögen weltweit aller Bürger und Unternehmen durch die Pflicht zu einer Steuererklärung erfasst und besteuert.
Unser bisheriges Sozialversicherungssystem finanziert sich noch immer primär aus dem Faktor "Arbeit", obwohl die klassische Arbeitsgesellschaft des Industriezeitalters längst nicht mehr existiert. Es werden heute für die Produktion von Gütern und Finanzdienstleistungen Wertschöpfungsketten geschaffen, die „der Staat“ (wir alle) nicht abschöpfen. Der Wirtschaft geht es gut, aber es bleibt beim Einzelnen (pro Kopf) nichts „mehr hängen“.
Jeder wird also künftig seinen Beitrag leisten müssen. Da steuerliche Abzugsmöglichkeiten nicht mehr zulässig sein sollen, wird zudem das komplizierteste Steuersystem der Welt etwas einfacher und verständlicher sein.
In Fällen, in denen eine staatliche Unterstützung / Zuwendung im allgemeinen Interesse der Bürger erforderlich sein sollte, kann dies durch öffentlich bekanntzumachende Subventionen erfolgen.
Mit der Entfaltung der Persönlichkeit erkennen wir an, dass jeder Mensch ein Individuum und einzigartig auf der Welt ist. So ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens als Grundrecht schon längst nicht mehr eine Frage der Finanzierung, sondern welche Wertschätzung wir einem Menschen entgegenbringen.